Preise

ALLGEMEIN
Für Kunden mit Rechnungsadresse in der Schweiz.

Die Rechnungstellung erfolgt bei kleineren Aufträgen in der Regel nach Abschluss der Arbeiten. Bei grösseren Aufträgen steht es Langer Arts frei, vor Auftragsabschluss für bereits geleistete Arbeiten Teilrechnungen zu stellen.


LEISTUNG UND VERBINDLICHKEIT
Langer Arts erbringt die Leistungen gemäss Bestellung des Kunden oder gemäss Offerte. Seitens des Kunden nachträglich angeforderten Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand und Materialkosten zusätzlich verrechnet. Als nachträglich angeforderte Leistungen gelten insbesondere auch zusätzliche vom Kunden angeforderte, Entwürfe, erstellen eines neuen Prototypen, Planungsarbeiten und ergänzende Materialkosten.


OFFERTEN ANFORDERUNGEN, MUSTER PROTOTYP ERSTELLUNG UND VORVERTRAGLICHE AUFWENDUNGEN
Kommt es zwischen dem Kunden und Langer Arts zum Vertragsabschluss sind die Aufwendungen zur Erstellung eines Prototypen von der ersten Offerte kostenlos. Konzepte und Besichtigung werden nach Aufwand verechnet oder nach spezieller Vereinbarung mit dem Kunden. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde die durch Langer Arts, im Hinblick auf den Vertragsabschluss erbrachten Aufwendungen (Offertenstellungen, Erstellungen eines Prototypen und Besichtigungen) zum Stundenansatz von CHF 70.00 und allfällige Materialkosten zu entschädigen. Wenn es zu keinem Auftrag nach der Offertenstellung kommt, werden die dafür aufgewendeten Arbeitsstunden zum Stundenansatz von CHF 70.00 und die Materialkosten in Rechnung gestellt.


VORKASSE
Im Einzelfall behalten wir uns vor, gegen Vorzahlung zu liefern. Sobald der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde, wird die Ware versendet. Die Konto-Nr. finden Sie auf Ihrem Bestellbeleg.


AKONTOZAHLUNG
Langer Arts kann eine Akontozahlung in der Höhe von bis zu 50% des offerierten Gesamtbetrags fordern.


ZAHLUNGSFRIST UND ZAHLUNGSVERZUG
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug eines Kunden kann Langer Arts sämtliche Verträge mit diesen firstlos auflösen und ihre weiteren Leistungen verweigern. Für durch Langer Arts bereits gelieferte Waren und geleistete Dienstleistungen bleibt der Kunde diesfalls zahlungspflichtig. Ab der zweiten Zahlungserinnerung kann pro Zahlungserinnerung eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 20.00 erhoben werden.


EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Langer Arts.


Cornelia Langer

   Langer Arts      |       Wielandstrasse 6      |       CH-4153 Reinach      |       +41 76 561 48 74      |       cornelia@langerarts.ch      |       www.langerarts.ch

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